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Kostenerstattung

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 13.12.2016 (Aktenzeichen: B 1 KR 4/16 R) festgelegt, dass die gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für die Therapie bei einer Heilpraktikerin Psychotherapie nicht übernehmen müsse. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung findet dementsprechend in der Regel nicht statt. Über Ausnahmemöglichkeiten informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung.

Eine Kostenerstattung durch private Krankenkassen und Zusatzkassen ist zu teilen oder vollständig möglich. Bitte prüfen Sie die Kostenerstattungsmöglichkeiten in Ihrem Versicherungsvertrag. Eine Kostenübernahme durch die Beihilfe ist in der Regel nicht möglich, da diese keine GebüH Leistungen erstatten.

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