
Praxis für Psychotherapie Susanne Catherin Hartkopf
Heilpraktikerin Psychotherapie
Kostenerstattung
Kostenerstattung
Gesetzlichversicherte:
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 13.12.2016 (Aktenzeichen: B 1 KR 4/16 R) festgelegt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für die Therapie bei einer Heilpraktikerin Psychotherapie nicht übernehmen müssen. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung findet dementsprechend in der Regel nicht statt. Über extrem seltene Ausnahmemöglichkeiten informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung. Als Selbstzahler sind Sie in meiner Praxis herzlich Willkommen, ich versuche Ihren Terminwünschen kurzfristig nachzukommen, sofern dies möglich ist. Bitte beachten Sie, dass ggfls. der Sozialrabatt (Schüler, Studenten, Rentner und SGB II Empfänger) mit einem verminderten Honorar für Sie in Frage kommt. Meine Preise finden Sie hier.
Vollprivatversicherte:
Eine Kostenerstattung durch private Krankenkassen ist zu teilen oder vollständig möglich. Bitte prüfen Sie die Kostenerstattungsmöglichkeiten in Ihrem Versicherungsvertrag oder erfragen bei Ihrer Versicherung ob und in welchem Umfang Leistungen nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet werden. Je nach individuell abgeschlossenem Versicherungsvertrag besteht hier die größte Wahrscheinlichkeit für eine vollstängige Kostenübernahme.
Privatversicherte- und Beihilfeberechtigte:
Bei Beamtinnen und Beamten erstattet die private Krankenversicherung in der Regel nur einen geringen Teil meines Honorars. Hintergrund ist, dass die Versicherer meist lediglich 50 % des im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985 festgelegten Höchstsatzes erstatten – und auch das nur, wenn dies im individuellen Tarif so vorgesehen ist.
Da dieser Satz nicht mehr den heutigen Marktbedingungen entspricht, wird das Honorar im Rahmen der Rechnungsstellung faktoriert. Üblicherweise erstatten Versicherungen bei Beamtinnen und Beamten jedoch nur den einfachen GebüH-Satz zu 50 %.
Bitte erkundigen Sie sich daher vorab bei Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe Leistungen nach dem GebüH übernommen werden. Beachten Sie auch meine aktuellen Honorare für Privatversicherte im Bereich Preise.
Zur Orientierung: Für 60–90 Minuten Psychotherapie liegt der erstattungsfähige Betrag vieler Versicherer oft bei ca. 23 €, unabhängig davon, welcher Betrag auf der Rechnung ausgewiesen ist.
Eine Kostenübernahme durch die Beihilfe ist in der Regel nicht möglich, da diese keine GebüH-Leistungen erstattet.
Selbstverständlich können Beamtinnen und Beamte meine Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. In diesem Fall kann der Preis für Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Sie erhalten eine Rechnung ohne Diagnose und Leistungsziffern, die nicht von den privaten Versicherern erstattet wird.
Zusatzversicherte:
Eine teilweise Kosteerstattung durch die private Zusatzversicherung ist möglich, wenn diese im individuellen Versicherungstarif enthalten ist. Bitte erfragen Sie die konkrete Höhe der Kostenerstattung für eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker Psychotherapie bei Ihrer Versicherung. Bitte beachten Sie, dass es Tarife gibt, bei denen psychotherapeutische Leistungen ausschließlich erstattet werden, wenn diese von einem Heilpraktiker mit großer Heilkundeerlaubnis erbracht werden.